Räumlichkeiten im 4. und 5. Obergeschoss

  • Eingangsbereich

  • Kleines Refektorium

    Maximal 30 Plätze

  • Grosses Refektorium

    Maximal 120 Plätze

  • Küche

    Ausgerüstet mit:
    Gastro-Kochfeld
    Gastro-Abwaschmaschine
    Gastro-Kühlschrank
    Gastro-Steamer
    Hold-o-mat

  • Sitzungszimmer

    12 Plätze

  • Lounge

  • Fumoir

Zuständig für die Vermietung:

für die Räume im ODD Fellow Heim, Schwarztorstrasse 31, 3007 Bern

Hausmeister Elmar Schmutz in Absprache mit dem Hausverwalter Markus Lehmann

Kontakt Hausmeister Elmar Schmutz Handy 079 408 48 07 zwischen 08:00 – 11:00

Mietbedingungen:

Die Räume und Aussenbereiche müssen durch den Mieter selbständig eingerichtet und nach Benutzung wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.

In allen Räumen gilt das Rauchverbot. Sämtliche Räume sind an der Brandschutzanlage und somit der Direktalarmierung der Feuerwehr angeschlossen.

Auf der Terrasse und in den Räumen ist es verboten Feuer (offene Feuer, Fackeln, Feuerkörper und Feuerwerk) zu entfachen. Kerzen in angemessener Anzahl sind erlaubt müssen jedoch beaufsichtigt werden.

Ab 22:00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Gäste, welche Veranstaltungen mit lauter Musik (Bands, Disco) und Tanz durchführen, müssen das Einverständnis der Hauskommission einholen.

Mieter haften zum Neupreis für alle Schäden an Gebäuden, Mobiliar, Geräten und Einrichtungen, welche durch sie oder durch an ihrer Veranstaltung teilnehmende Personen verursacht werden.

Bei Verlust des Schlüssels haftet der Mieter mit einem Betrag von CHF 200.--. Für Personenschäden lehnen die Berner ODD FELLOWS Logen jede Haftung ab.Für die Garderobe und die deponierten Gegenstände kann keinerlei Haftung übernommen werden.

Die Reinigung während sowie am Schluss der Benutzung ist Sache des Mieters. Die Räume und Aussenbereiche sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden. Für allfällige Nachreinigungen durch den Hausmeister wird ein Stundenlohn von

CHF 50.-- berechnet.

Für die Freischaltung der Zentralverriegelung der Haus Eingangstüren an Wochentagen

(Mo - Fr 20:00 - 06:00 / Sa und So geschlossen) wie auch die Schliessung an den Wochenenden wird eine Pauschale von Fr. 100. --.berechnet.

Die Bezahlung des vereinbarten Tarifs erfolgt nach Zusendung der Rechnung. Der Betrag ist innert 20 Tagen zu begleichen. Bei kurzfristigen Reservationen gilt die persönliche Absprache mit dem Hausmeister.

Vertragsannullierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform per Post oder per

E-Mail.Sollte das Mietobjekt infolge höherer Gewalt nicht wie vereinbart verfügbar sein, über- nimmt der Vermieter keine Haftung für Folgeschäden. Die Mietkosten werden zurücker- stattet.